Wählen am Arbeitsplatz

In zahlreichen Betrieben werden Betriebswahlsprengel eingerichtet. Sie erfahren vom Wahlbüro oder von Ihrem Betriebsrat, ob ein Betriebswahlsprengel eingerichtet wurde. Im Betriebswahlsprengel wählen Sie persönlich vor einer Wahlkommission.

Wie ist ein Betriebswahlsprengel organisiert?

Ein Sprengel kann einen oder mehrere Betriebe umfassen, und es können innerhalb eines Sprengels verschiedene Wahlorte und Wahlzeiten festgelegt sein. Ihre Stimme können Sie jedoch ausschließlich persönlich abgeben.

Das Wahlbüro verständigt Sie

Sind Sie wahlberechtige/r DienstnehmerIn in einem Betriebswahlsprengel, dann werden Sie vom Wahlbüro ab 18. Februar 2019 schriftlich über die für Sie maßgeblichen Wahlzeiten und Wahlorte verständigt.

Ich bin zum Wahlzeitraum nicht im Betrieb

Sie sind in einem Betriebswahlsprengel erfasst, aber an den Wahltagen aus persönlichen oder arbeitsbedingten Gründen wie z. B. Urlaub, Dienstreise oder Arbeitsplatzwechsel nicht im Betrieb anwesend? Dann haben Sie die Möglichkeit, eine Wahlkarte zu beantragen, um Ihre Stimme auf dem Postweg oder in einem öffentlichen Wahllokal abgeben zu können. Wenn Sie jetzt schon wissen, dass Sie zu den Wahlzeiten in Ihrem Betrieb nicht anwesend sein werden, dann müssen Sie bis spätestens 1. März 2019 im Wahlbüro eine Wahlkarte beantragen.